Hermann Billung

Hermann an der Seite Ottos I. des Großen. Illustration aus der Sächsischen Weltchronik um 1270, Gotha, Forschungsbibliothek, Cod. Memb. I 90, fol. 89 r.

Hermann Billung († 27. März 973 in Quedlinburg) aus der Verwandtengruppe der Nachfahren Widukinds war Herzog in Sachsen. Der geläufige Beiname Billung ist möglicherweise nicht zeitgenössisch.

Nach seinem Herrschaftsantritt im Jahr 936 bestellte König Otto I. Hermann zu seinem neuen Heerführer (princeps militiae). Die Entscheidung sorgte für Aufruhr im sächsischen Adel. Insbesondere Hermanns älterer Bruder Wichmann I. fühlte sich übergangen und schloss sich vorübergehend einem Aufstand gegen den König an. Trotz seiner Aufsehen erregenden Bevorzugung ist Hermann erst knapp 20 Jahre später wieder in den Quellen bezeugt: Im Zuge des Liudolfinischen Aufstandes von 953 bis 955 ernannte ihn Otto I. für die Dauer seiner kriegsbedingten Abwesenheit zu seinem Stellvertreter (procurator regis) in Sachsen. Die erzählenden Quellen bezeichnen Hermann fortan als Herzog (dux), ohne von einer Befehlsgewalt über den sächsischen Adel zu berichten. Im nördlichen Sachsen verstrickte er sich in einen Machtkampf mit seinen Neffen, deren Erbe er sich nach dem Tod seines älteren Bruders angeeignet hatte. Dort bestimmte Hermann Lüneburg zum Zentrum seiner Herrschaft und stiftete das Kloster St. Michaelis, Grablege des nach Hermann benannten Geschlechts der Billunger. Gegenüber den elbslawischen Abodriten verfolgte er eine auf Ausgleich und Bindung bedachte Politik. Als Otto I. ihn vor seiner Abreise nach Italien 961 erneut zu seinem Stellvertreter bestellte, war Hermann der mächtigste Mann in Sachsen. Gegen Ende seines Lebens könnte er sogar nach der Herrschaft gegriffen haben, als er für jedermann sichtbar in Magdeburg widerrechtlich das königliche Zeremoniell benutzte. Hermann starb Ostern 973 in Quedlinburg, nur wenige Wochen vor Otto dem Großen. Seine männlichen Nachkommen stellten in gerader Linie über vier Generationen die Herzöge in Sachsen.

In der Forschung ist vor allem Hermanns verfassungsrechtliche Stellung erörtert worden. Bereits Ludwig Weiland gelangte 1866 zu dem Ergebnis, Hermann sei als Erster unter Gleichen in Sachsen kein „richtiger“ Herzog gewesen. Dafür habe es ihm an der Befehlsgewalt über den sächsischen Adel gefehlt. Diese Auffassung wirkt bis heute fort und kommt in der einschränkenden Bezeichnung Hermanns als „Herzog in Sachsen“ zum Ausdruck. Gerd Althoff konnte 1984 nachweisen, dass Hermann als Angehöriger der Sippe von Widukinds Nachfahren zum bedeutendsten Geschlechterverband in Sachsen gehörte. Matthias Becher machte Hermann 1996 zum Kristallisationskern der Entstehung eines sächsischen Stammesbewusstseins. Bis heute gilt Hermann zudem als Markgraf über die Slawen im Nordosten.


Developed by StudentB